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| Aktuelles / Schiedsrichterausschuss |
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| 12.05.2009 - Einsatzhäufigkeit der Schiedsrichter |
| Der SHFV - Beirat hat ab der Saison 2009/2010 folgende Änderung des § 7 Schiedsrichterordnung beschlossen: Jeder Schiedsrichter hat pro Spielserie mindestens 12 Spielleitungen im Auftrage des zuständigen Schiedsrichterausschusses zu übernehmen. Über Ausnahmen von der Mindestzahl der Spielleitungen entscheidet der jeweilige Schiedsrichterausschuss. Diese Ausnahmen sollen insbesondere zugelassen werden, bei "kleineren Staffeln (weniger als 14 - 16er Staffeln) und in sonstigen "Härtefällen" (Krankheit, berufliche Abwesenheit etc.). Hintergrund ist die Tatsache, dass es "passive" Schiedsrichter gibt, die zwar zu Beginn der Spielserie gemeldet werden, dann aber aus unterschiedlichsten Gründen keine oder nur sehr wenige Spiele tatsächlich wahrnehmen. |
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