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| Aktuelles / Vorstand |
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| 10.11.2009 - Neue Steuervorgaben zum Ehrenamtsfreibetrag |
| Gute Nachricht für alle gemeinnützigen Vereine, die ehrenamtliche Vereinsvorstände auf der Basis der seit 2007 gültigen Regelung einen Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von jährlich bis zum Gesamtbetrag von 500 Euro als Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgelder bereits zahlen oder künftig zahlen wollen. Allen Vereinen, die die dafür erforderliche Satzungsänderung bisher aus terminlichen Gründen nicht vornehmen konnten, wurde nun aufgrund einer Initiative des DFBs, eine Fristverlängerung eingeräumt. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. 10. 2009 können die Vereinssatzungen noch bis zum 31. Dezember 2010 entsprechend angepasst werden. Nähere Auskünfte zu diesem Thema können in der Rechtsabteilung des LSV eingeholt werden. |
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