1. AllgemeinesAlle Spiele werden nach der Satzung und den Ordnungen des SHFV durchgeführt.
2. SpielberechtigungSpielberechtigt sind Frauen, die bis zum 31.12.1992 geboren sind und eine Spielberechtigung des SHFV besitzen. Mädchenspielerinnen, die in der Zeit vom 01.01.1993 bis 31.12.1993 geboren sind, können frei geholt werden.
3. Meldung von Spielausfällen/-absagenBei Spielausfällen, wegen Unbespielbarkeit des Platzes, hat der Heimverein sofort (spätestens 11 Uhr am Spieltag und mindestens 3 Stunden vor Spielbeginn am Spieltag) die/den Staffelleiter/in zu informieren. Eine Nichtmeldung von Spielausfällen wird mit einer Ordnungsgeldstrafe belegt. Im Anschluss sind der Gastverein und der/die angesetzte Schiedsrichter/in zu benachrichtigen. Kann auf dem Platz des Gegners gespielt werden, sollte das Heimrecht getauscht werden.Reist ein Schiedsrichter oder Verein an, obwohl dieser korrekt über die Absage informiert wurde, entfallen Kostenerhebungen.Sollte aus Gründen, die keiner der beteiligten Vereine zu vertreten hat (höhere Gewalt), das Spiel zum angesetzten Zeitpunkt nicht angepfiffen werden können, so ist eine Wartezeit von 45 Minuten einzuhalten. Kann auch dann das Spiel nicht angepfiffen werden, ist dieses mit einem Spielausfall zu werten.Ein Nichtantreten einer Mannschaft zum angesetzten Spiel regelt §21 der Spielordnung.Spielausfälle sind meldepflichtig (schriftlich). Der Spielbericht ist spätestens 2 Tage nach dem Spieltag an den/die Staffelleiter/in zu übersenden. Achtung: Die §34 und §35 SpO sind zu beachten.
4. SpieltrachtDie Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein. Dabei müssen die Nummern mit den Eintragungen auf dem Spielbericht übereinstimmen.Die Mannschaftsführerin muss durch eine Armbinde kenntlich sein. Scheidet sie während des Spiels aus, ist eine Nachfolgerin zu bestimmen.Jede Mannschaft muss in der gemeldeten Spielkleidung erscheinen. Wenn beide Mannschaften die gleiche oder nach Ansicht des Schiedsrichters eine nicht genügend unterschiedliche Spielkleidung haben, so muss die Heimmannschaft die Kleidung wechseln.
5. SpielberichtsbogenFür den Spielbericht sind die originalen Spielberichtsformulare zu verwenden. Fotokopien sind nicht zulässig.Der Spielberichtsbogen ist dem Schiedsrichter mindestens 30 Minuten vor Spielbeginn, zusammen mit den Spielerinnenpässen, unaufgefordert vorzulegen. Die Spielerinnenpässe sind in Reihe der Eintragungen im Spielbericht zu sortieren.Bei fehlendem Pass muss sich die Spielerin ausweisen (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein). Kann sie dieses nicht, ist §29 Nr.1 entsprechend anzuwenden. Im Spielbericht ist an Stelle der Passnummer das Geburtsdatum der Spielerin einzutragen und auch das Feld "fehlender Spielerpass" anzukreuzenDer Spielbericht (nur im Original) ist binnen zwei Tagen durch den jeweiligen Schiedsrichter an den/die jeweils zuständige/n Staffelleiter/in der drei Frauenstaffeln zu senden:Kreisliga:Claudia ErmlichMarienbader Straße 5924146 Kiel Kreisklasse A Ost:Holger BornhöftFinkenweg 2024326 AschebergKreisklasse A West:Petra Backen-RathjeHauptstraße 1224799 Friedrichsholm
6. SchiedsrichterDie Ansetzung der Schiedsrichter/innen erfolgt durch den zuständigen Kreisschiedsrichterausschuss. Jeder Verein hat für ausreichenden Schutz und Sicherheit der Spieler und des Schiedsrichters vor, während und nach dem Spiel zu sorgen. Entsprechende Hinweisschilder müssen vorhanden sein.Dem Schiedsrichter sind die Auslagen vor dem Spiel vom Platzverein gegen Quittung auszuzahlen.
7. AuswechselspielerinnenEs dürfen vier Spielerinnen ausgetauscht werden, ein Wiedereinwechseln ist erlaubt. Einwechselspielerinnen, Trainer und Betreuer haben sich auf einer Seite innerhalb Coaching-Zone und je auf einer Bank aufzuhalten.
8. SpielverlegungenSpielverlegungen sind nur schriftlich (Email, Post) von Fussballobfrau oder Vorstand des Vereins, mindestens 10 Tage vor dem angesetzten Termin, zu beantragen. Eine Genehmigung erfolgt nur nach Einvernehmen beider Vereine und des/der Staffelleiter/in (§17-18 SpO). 9. ArbeitstagungFür die Vereine besteht die Verpflichtung an den Arbeitstagungen der Frauen auf Kreisebene teilzunehmen.
10. Auf- und Abstiegsregelung & StaffelleitungDer Meister der Kreisliga steigt in die Verbandsliga Nord auf. In der Kreisliga gibt es zwei Absteiger. Die 1. der Kreisklasse A Ost und der Kreisklasse A West steigen direkt in die Kreisliga auf. Die 2. der beiden Kreisklassen führen rechtzeitig Relegationsspiele durch. Ansonsten gilt die gleitende Skala.
Die derzeitigen Staffeleinteilungen sowie die jeweiligen Verantwortlichen für die Staffelleitung der drei Frauenklassen könnten unter diesem Link eingesehen werden.11. Meldung von SpielergebnissenDer Heimverein der jeweiligen Begegnung hat das Spielergebnis bis spätestens 1 Stunde nach Spielende über die bekannten, direkten Meldewege selbst in das DFBnet einzugeben (§ 2a SpO). Dies gilt insbesondere in den kreisübergreifend aufgestellten Frauenstaffeln unter Federführung des FK Rendsburg-Eckernförde auch für kreisexterne Vereine.Ordnungsgelder für Nichtmelden oder nicht fristgemäßes Melden von Spielergebnissen werden laut Punkt 16, Absatz G der Finanzordnung des FK ausgesprochen.Hinweis: Mannschaften, die innerhalb des Punktspielbetriebes offiziell ohne Wertung in einer Staffel spielen, sind von der Pflicht zur zeitgerechten Meldung des Ergebnisses befreit. Die Meldepflicht entfällt für einen Heimverein allerdings nicht, sofern lediglich gegen eine Mannschaft gespielt wird, die ohne Wertung am Spielbetreb teilnimmt, die Heimmannschaft selber allerdings regulär gewertet wird. In letzterem Falle gilt das bekannte Meldefenster bis 1 Stunde nach Spielschluss für die Heimmannschaft analog.
12. Spielpläne/DFBnetDer Spielbetrieb im SHFV wird über das DFBnet abgewickelt. Dieses bezieht sich auch auf Nachholspiele und Spielverlegungen. Jeder Verein hat die Pflicht, regelmäßig(zeitnah) die Spielpläne im DFBnet (www.fussball.de) einzusehen.Bei Überschneidungen mit anderen Klassen ist sofort der/die Staffelleiter/in zu benachrichtigen. Veröffentlichte Spielpläne sind sofort zu überprüfen.
13. HinweisOrdnungsstrafen bei Verstößen gegen die vorgenannten Bestimmungen werden gemäß der Finanzordnung des FK erhoben.
14. Regelung Fairplaywertung Serie 2009/2010Die Abbildung der Fairplaywertung erfolgt im DFBnet. Dabei werden folgende Punkte vergeben:Verwarnung 1 StrafpunktGelb-Rot 3 StrafpunkteRot 5 StrafpunkteUnsportlichkeiten 10 StrafpunkteNichtantreten und Spielabbrüche werden mit einer doppelten Unsportlichkeit (20 Punkte) gewertet. 15. Anschriftenverzeichnisse der Vereine mit Frauenfußballmannschaften aus den Kreisen Kiel, Plön und Rendsburg-EckernfördeUnter den folgenden Links können die Anschriftenverzeichnisse aller am Frauenfußball auf Kreisebene der Fußballverbände Kiel, Plön und Rendsburg-Eckernförde beteiligten Vereine heruntergeladen werden.Anschriftenverzeichnis Frauenfußball KFV KielAnschriftenverzeichnis Frauenfußball KFV PlönAnschriftenverzeichnis Frauenfußball KFV Rendsburg-EckernfördeBitte beachten: Die Vereine sind nach ihrer jeweiligen Herkunft, also den Ursprungsfußballverbänden geordnet und nicht nach ihrer aktuellen Einteilung in die Spielklassen der einzelnen Verbände.