Spielbetrieb / Junioren
Durchführungsbestimmungen der Junioren auf Kreisebene
- Spieljahr 2009/2010 -


1. Allgemeines
2. Aufstieg / Abstieg
3. Spielberechtigung
4. Spielberichte
5. Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes
6. Spielverlegungen
7. Spielabsetzungen auf Grund von Erkrankungen
8. Nichtvorlage eines Spielerpasses
9. Anmeldung von Turnieren
10. Spielberichtsbogen
11. Meldung von Spielergebnissen
12. Anschriftenverzeichnis
13. Spielgemeinschaften


1. Allgemeines


1.1 Verantwortlich für den Spielbetrieb der Junioren ist der Kreisjugendausschuss. Zuständig für die Abwicklung des Spielbetriebes in den jeweiligen Altersklassen sind die Staffelleiter.

1.2 Sämtliche Spiele werden nach den amtlichen Fußballregeln und Bestimmungen/Ordnungen der Satzung des SHFV ausgetragen.



2. Aufstieg / Abstieg

Die Regelung auf Kreisebene für den Aufstieg/Abstieg zur Rückrunde im Frühjahr 2010 bestehen wie folgt:

A-Junioren
Die Staffelsieger spielen am Ende der Spielserie den Kreismeister aus.

B-Junioren
Die Staffelsieger spielen am Ende der Spielserie den Kreismeister aus.

C-Junioren
Kreisliga:
Platz 1-4 bleiben, Platz 5-7 steigen ab in die Kreisklasse A1/A2.

Kreisklasse A1/A2:
Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisliga, Platz 2 und 3 bleiben, Platz 4 und 5 steigen ab in die Kreisklasse B1/B2.

Kreisklasse B1/B2:
Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse A1/A2.

D-Junioren
Kreisliga:
Platz 1-3 bleiben, Platz 4 und 5 steigen ab in die Kreisklase A1/A2.

Kreisklasse A1/A2:
Platz 1-3 steigen auf in die Kreisliga, Platz 4 und 8 bleiben, Platz 9 und 10 steigen ab in die Kreisklasse B1/B2.

Kreisklasse B1/B2:
Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse A, Platz 3 und 4 bleiben, Platz 5 und 6 steigen ab.

Kreisklasse C1/C2/C3:
Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse B. 

E-Junioren
Kreisliga:
Platz 1-4 bleiben, Platz 5 und 6 steigen ab in die Kreisklasse A.

Kreisklasse A1/A2:
Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisliga. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in Kreisklasse B.

Kreisklasse B1/B2/B3:
Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse A. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in die Kreisklasse C.

Kreisklasse C1/C2/C3:
Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse B. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in die Kreisklasse C.

Kreisklasse D1/D2:
Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse C.

F-Junioren
Die Staffeleinteilung nimmt der Staffelleiter vor.



Die endgültige Staffeleinteilung obliegt dem jeweiligen Staffelleiter.

3. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind grundsätzlich nur Spieler, die einen Spielerpass haben.

Alle Spielerpässe sind mit einem Lichtbild zu versehen. Auf dem Pass muss der Vereinsstempel so angebracht sein, dass sowohl das Lichtbild als auch der Pass abgestempelt sind. 


4. Spielberichte

Die Spielberichte sind bis Dienstag nach dem angesetzten Spieltag zu schicken an:

        Klaus-Peter Wiese
        An der Dorbek 22
        24768 Rendsburg


Dies gilt nicht, wenn der angesetzte Schiedsrichter einen Platzverweis ausspricht. Dann ist der Schiedsrichter für die termingerechte Einsendung zuständig, wenn er den Spielbericht für seine Bemerkungen zum Platzverweis mitnimmt.

Wichtig: Nicht zugesandte Spielberichte verhindern das Ermitteln der aktuellen Tabellen für die Zeitungen.

Fehlende Spielberichte:
Sind die Spielberichte nicht bis Dienstatg nach dem angesetzten Spieltag bei Klaus-Peter Wiese, wird sofort ein Ordnungsgeld laut Finanzordnung des KFV Rendsburg-Eckernförde erhoben.



5. Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes

Allgemeine Regelung

Bei Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes ist der Gastverein spätestens zwei Stunden vor der angesetzten Spielzeit zu informieren, damit eine unnötige Anreise vermieden wird.

Der Heimverein erstellt einen Spielbericht und sendet diesen an Klaus-Peter Wiese.

Sollte aus Gründen, die keiner der beteiligten Vereine zu vertreten hat (höhere Gewalt), das Spiel zum angesetzten Zeitpunkt nicht angepfiffen werden, so ist eine Wartezeit von 45 Minuten einzuhalten.


Erweiterung für die A- und B-Jugend

  

Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes nach § 35 der Spielordnung behält sich der Staffelleiter für die A- und B-Jugend das Recht vor, bei Spielabsagen innerhalb dieser Altersklassen das Spiel auf des Gegners Platz gem. § 34 der Spielordnung zu verlegen.

 

Der Staffelleiter sieht dieser Maßnahme als zwingend geboten an, um bei anhaltender Schlechtwetterlage weiterhin einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb durchführen zu können und gleichzeitig den Stau von Nachholspielen zu vermeiden. Dies trägt auch der wettbewerbsfreundlichen Durchführung der Spielserie Rechnung.



6. Spielverlegungen

Spielverlegungen sind bei allen Spielen 7 Tage vor dem angesetzten Austragungsdatum in schriftlicher Form und ausschließlich über den jeweiligen Staffelleiter zu beantragen. Der Antrag ist vom Jugendobmann oder einem Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen (nicht Trainer oder Betreuer).

Vorlagen zum Antrag auf Spielverlegungen finden Sie unter Service im Downloadbereich der KFV-Internetseite: "Service-Downloadbereich"

Spielverlegungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig (10,- Euro).

Nicht genehmigte oder ggf. nicht angezeigte Spielverlegungen werden mit einem Ordnungsgeld gem. der Finanzordnung des KFV belegt.




7. Spielabsetzungen auf Grund von Erkrankungen

Spielabsetzungen auf Grund von Erkrankungen müssen sofort nach Bekanntwerden der Erkrankung schriftlich oder beim jeweiligen Staffelleiter beantragt werden.

In den folgenden beiden Fällen kann das Spiel verlegt werden:
Es stehen bei einer 11er Mannschaft 6 Spieler nicht zur Verfügung, die auf den letzten 3 Spielberichten aufgeführt waren bzw. bei einer 7er Mannschaft stehen 4 Spieler nicht zur Verfügung, die auf den letzten 3 Spielberichten aufgeführt waren.

Die ärztlichen Atteste müssen dem Staffelleiter spätestens bis zum darauffolgenden Donnerstag nach dem angesetzten Wochenendspieltag oder bei Wochentagsspielen spätestens 4 Tage nach dem Spieltag vorliegen.

Der Staffelleiter überprüft an Hand der ihm vorliegenden Meldelisten der jeweiligen Altersklasse und der Atteste, ob die o.a. Voraussetzungen erfüllt sind.

Liegen die Atteste nicht rechtzeitig vor oder werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird das Spiel als nicht angetreten gewertet und mit einem jeweiligen Ordnungsgeld belegt.



8. Nichtvorlage eines Spielerpasses

In der Altersgruppe bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Nichtvorlage des Spielerpasses dieser bis zum folgenden Donnerstag beim Staffelleiter telefonisch nachzumelden, andernfalls ist ein Ordnungsgeld nach der Finanzordnung des KFV (A-C Jugend: 20,- EUR; ab D-Jugend abwärts: 10,- EUR) zu zahlen.

In der Altersgruppe ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Nichtvorlage des Spielerpasses der Spieler zwingend verpflichtet, sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) - nicht Fotokopie - beim Schiedsrichter auszuweisen (§ 43 SpO). Erfolgt dieses nicht, ist ein entsprechender Hinweis vom Schiedsrichter auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Spieler ist dann nicht spielberechtigt (§ 29 Nr. 1 SpO ist entsprechend anzuwenden - Spielwertung-).


9. Anmeldung von Turnieren


Alle Turniere sind beim Kreisjugendobmann anzumelden. Das entsprechende Formular findet sich im Download-Bereich.

Bei der A- bis C-Jugend müssen geprüfte Schiedsrichter eingesetzt werden. Hierbei können auch auf vereinseigene Schiedsrichter eingesetzt werden.
Sind keine geprüften Schiedsrichter vorhanden, sind diese über den Jugend-Schiedsrichteransetzer anzufordern.

Für die restlichen Altersklassen können geprüfte Schiedsrichter eingesetzt werden.





10. Spielberichtsbogen

Für den Spielbericht sind ausschließlich die neuesten Spielberichtsformulare des SHFV zu verwenden. Kopien von Originalen oder selbst erstellte Formulare sind nicht zu gelassen und werden wie ein nicht eingereichter Spielbericht behandelt.

Sie sind gut leserlich und vollständig auszufüllen. Bei Unterschriften ist der Name des Unterschreibenden in Blockschrift hinzuzufügen.

Der Heimverein hat dem Schiedsrichter vor Spielbeginn den ausgefüllten Spielberichtsbogen zusammen mit den Spielerpässen beider Mannschaften unaufgefordert vorzulegen.

Die Spielberichte sind bitte mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber auszufüllen.



11. Meldung von Spielergebnissen

Der Heimverein der jeweiligen Begegnung hat das Spielergebnis bis spätestens 1 Stunde nach Spielende über die bekannten, direkten Meldewege selbst in das DFBnet einzugeben. Weitere Informationen hierzu können unter dem folgenden Link eingesehen werden.

Ordnungsgelder für Nichtmelden oder nicht fristgemäßes Melden von Spielergebnissen werden laut Punkt 16, Absatz G der Finanzordnung des FK ausgesprochen.

Hinweis: Mannschaften, die innerhalb des Punktspielbetriebes offiziell ohne Wertung in einer Staffel spielen, sind von der Pflicht zur zeitgerechten Meldung des Ergebnisses befreit. Die Meldepflicht entfällt für einen Heimverein allerdings nicht, sofern lediglich gegen eine Mannschaft gespielt wird, die ohne Wertung am Spielbetreb teilnimmt, die Heimmannschaft selber allerdings regulär gewertet wird. In letzterem Falle gilt das bekannte Meldefenster bis 1 Stunde nach Spielschluss für die Heimmannschaft analog.



12. Anschriftenverzeichnis

Den Vereinen steht ein Anschriftenverzeichnis zur Verfügung. Ansprechpartner und Zustelladresse für schriftliche Benachrichtigungen in jeglicher Art in Bezug auf den Spielbetrieb ist ausschließlich der Vereinsjugendobmann.
Als Fax- und E-Mailadresse werden nur die offiziell vom Verein gemeldete Adresse, die auf der Homepage des KFV unter dem Menüpunkt "Vereine" aufgeführt sind, genutzt.



13. Spielgemeinschaften

Bei Spielgemeinschaften ist der Spielort dem DFBnet zu entnehmen.

Es wird gebeten, auf die verschiedenen Spielorte zu achten oder sich beim Gegner zu erkundigen.
Sollte eine Spielgemeinschaft kurzfristig auf einen anderen Platz ausweichen müssen, bitte den Gegner und den Schiedsrichter (wenn angesetzt) rechtzeitig informieren.


 



Barkelsby, im November 2009

Robert Lohmann
- Kreisjugendobmann -