Die Regelung auf Kreisebene für den Aufstieg/Abstieg zur Rückrunde im Frühjahr 2010 bestehen wie folgt:A-JuniorenDie Staffelsieger spielen am Ende der Spielserie den Kreismeister aus.B-JuniorenDie Staffelsieger spielen am Ende der Spielserie den Kreismeister aus.C-JuniorenKreisliga: Platz 1-4 bleiben, Platz 5-7 steigen ab in die Kreisklasse A1/A2.Kreisklasse A1/A2: Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisliga, Platz 2 und 3 bleiben, Platz 4 und 5 steigen ab in die Kreisklasse B1/B2.Kreisklasse B1/B2: Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse A1/A2.D-JuniorenKreisliga: Platz 1-3 bleiben, Platz 4 und 5 steigen ab in die Kreisklase A1/A2.Kreisklasse A1/A2: Platz 1-3 steigen auf in die Kreisliga, Platz 4 und 8 bleiben, Platz 9 und 10 steigen ab in die Kreisklasse B1/B2.Kreisklasse B1/B2: Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse A, Platz 3 und 4 bleiben, Platz 5 und 6 steigen ab.Kreisklasse C1/C2/C3:Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse B. E-JuniorenKreisliga: Platz 1-4 bleiben, Platz 5 und 6 steigen ab in die Kreisklasse A.Kreisklasse A1/A2:Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisliga. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in Kreisklasse B.Kreisklasse B1/B2/B3:Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse A. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in die Kreisklasse C.Kreisklasse C1/C2/C3: Platz 1 jeder Staffel steigt auf in die Kreisklasse B. Der Letzte jeder Staffel steigt ab in die Kreisklasse C.Kreisklasse D1/D2: Platz 1 und 2 jeder Staffel steigen auf in die Kreisklasse C.F-JuniorenDie Staffeleinteilung nimmt der Staffelleiter vor.
Bei Spielausfällen wegen Unbespielbarkeit des Platzes nach § 35 der Spielordnung behält sich der Staffelleiter für die A- und B-Jugend das Recht vor, bei Spielabsagen innerhalb dieser Altersklassen das Spiel auf des Gegners Platz gem. § 34 der Spielordnung zu verlegen.
Der Staffelleiter sieht dieser Maßnahme als zwingend geboten an, um bei anhaltender Schlechtwetterlage weiterhin einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb durchführen zu können und gleichzeitig den Stau von Nachholspielen zu vermeiden. Dies trägt auch der wettbewerbsfreundlichen Durchführung der Spielserie Rechnung.
8. Nichtvorlage eines SpielerpassesIn der Altersgruppe bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Nichtvorlage des Spielerpasses dieser bis zum folgenden Donnerstag beim Staffelleiter telefonisch nachzumelden, andernfalls ist ein Ordnungsgeld nach der Finanzordnung des KFV (A-C Jugend: 20,- EUR; ab D-Jugend abwärts: 10,- EUR) zu zahlen.In der Altersgruppe ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Nichtvorlage des Spielerpasses der Spieler zwingend verpflichtet, sich mit einem amtlichen Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) - nicht Fotokopie - beim Schiedsrichter auszuweisen (§ 43 SpO). Erfolgt dieses nicht, ist ein entsprechender Hinweis vom Schiedsrichter auf dem Spielbericht zu vermerken. Der Spieler ist dann nicht spielberechtigt (§ 29 Nr. 1 SpO ist entsprechend anzuwenden - Spielwertung-).