Auf § 32a SpO wird besonders hingewiesen, wonach Spiele nur auf dem gemeldeten Hauptspielfeld ausgetragen werden dürfen. Auf genehmigten Ausweichspielplätzen darf nur gespielt werden, wenn der Eigentümer des Hauptspielfeldes diesen gesperrt hat. Ist der Ausweichspielplatz kein Naturrasenplatz sind der Gegner und der Spielausschuss (der jeweilige Staffelleiter) hiervon bis spätestens 10.00 Uhr des aktuellen Spieltages telefonisch und per Email zu informieren. Der Spielausschuss informiert den Schiedsrichterausschuss.
Sollte die vorgegebene Information nicht oder nicht termingerecht erfolgen, so obliegt dem Gastverein die Entscheidung, ob das Spiel durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich der Gastverein dafür, das Spiel nicht auszutragen, trägt der Heimverein angefallene Fahrtkosten des Gastvereins und des Schiedsrichters/Schiedsrichtergespannes.C.
Von der Regelung nach Buchstabe B sind die Vereine ausgenommen, die als Hauptspielfeld einen Hart- bzw. Kunstrasenplatz angemeldet und diesen durch den Spielausschuss genehmigt bekommen haben. In diesem Fall obliegt es dem Spielausschuss, alle Gastmannschaften hiervon in Kenntnis zu setzen.Hinweis: Der Hinweis auf Hart- oder Rasenplatz wird im DFBnet unter "Spielstätte" ausgewiesen.