Spielbetrieb / Senioren

Regelung des Auf- und Abstiegs
- Spielserie 2009/2010 -


Für den Fußballkreis Rendsburg-Eckernförde werden mit Ablauf der Spielserie 2009/2010 folgende Auf- und Abstiegsregularien getroffen:


I.                    
1. Kreisliga

 

Der Staffelsieger steigt in die Verbandsliga Nord-Ost auf, es sei denn,

 

a)                 § 6 Nr. 2 der SpO kommt zum Tragen                 

             oder

b)                 der Staffelsieger verzichtet auf die Aufstiegsberechtigung.

 

In diesen Fällen erhält max. der Tabellenzweite die direkte Aufstiegsberechtigung.

Im Falle der Möglichkeit eines vermehrten Aufstieges spielt der Tabellenzweite, so er dann nicht direkter Aufsteiger ist - in dieser Variante dann der Tabellendritte - eine Relegation mit den Vertretern des FK Kiel und des FK Plön.

 

Als Regelabsteiger gelten die zwei Tabellenletzten (Platz 15 und 16), es sei denn, es greift Nr. 11 der Durchführungsbestimmungen.

 

Alles Weitere regelt die gleitende Skala.*

 

II.                   2. Kreisliga

 

Der Staffelsieger, der Tabellenzweite und -dritte steigen in die 1. Kreisliga auf, es sei denn, Nr. 11 der Durchführungsbestimmungen kommt zum Tragen. In diesem Falle erhält maximal der Tabellenvierte die Aufstiegsberechtigung.

Als Regelabsteiger werden die zwei Tabellenletzten (Platz 15 und 16) festgelegt, es sei denn, es greift Nr. 11 der Durchführungsbestimmungen.

 

Alles Weitere regelt die gleitende Skala.*

 

III.                Kreisklasse A

 

Der Staffelsieger, der Tabellenzweite und -dritte steigen in die 2. Kreisliga auf, es sei denn, Nr. 11 der Durchführungsbestimmungen kommt zum Tragen. In diesem Falle erhält maximal der Tabellenvierte die Aufstiegsberechtigung.

 

Als Regelabsteiger werden die zwei Tabellenletzten (Platz 15 und 16) festgelegt.

 

Alles Weitere regelt die gleitende Skala.*

 

IV.                Kreisklasse B

 

Der Staffelsieger, der Tabellenzweite und -dritte steigen in die Kreisklasse A auf.

Als Regelabsteiger werden die zwei Tabellenletzten (Platz 15 und 16) festgelegt.

 

Alles Weitere regelt die gleitende Skala.*

 

V.                  Kreisklassen C

 

Die jeweiligen Staffelsieger steigen in die Kreisklasse B auf, die jeweiligen Staffelzweiten spielen in Hin- und Rückspiel den dritten Aufsteiger aus. Bei Spielergebnisgleichheit folgt im zweiten Spiel eine 2 x 15-minütige Verlängerung, ggf. ein danach anschließendes Elfmeterschießen bis zur Entscheidung.

Im Falle der Möglichkeit eines vermehrten Aufstieges steigen beide Tabellenzweiten in die Kreisklasse B auf.

 

Alles Weitere regelt die gleitende Skala.*

 

 

* Definition „Gleitende Skala“:

 

Über die in den einzelnen Staffeln genannte Anzahl der Regelabsteiger hinaus kann sich die Anzahl der Absteiger aus der 1. und 2. Kreisliga und die Kreisklassen A und B noch erhöhen, wenn eine oder mehr Mannschafte(n) zusätzlich in diese Klasse absteigt/absteigen und kein Ausgleich durch vermehrten Aufstieg über die Anzahl der Regelabsteiger hinaus erfolgt.

 

Hinweis: Diese Definition hat Bestand, bis ggf. durch den SHFV eine allgemein verbindliche veröffentlicht wird.