A.
Spesensätze
Euro
1.
Entschädigung für Vorstands- und Ausschusssitzungen
9,00
2.
Entschädigung für die Teilnahme an Tagungen, Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen für den Vorstand und die Ausschussvorsitzenden oder bestimmte Vertreter pro Tag
3.
Entschädigungen für Schiedsrichter bei Lehrgängen und Schulungen an der Sportschule Malente pro Tag
7,00
4.
Entschädigungen für Turnierleitungen oder sonstige Aufgaben bei Turnieren, die vom FK ausgerichtet werden, pro Stunde
6,00
5.
Die Schiedsrichter- und Beobachterspesen und die Kilometerentschädigung für die Leitung bzw. Beobachtung von Spielen auf Kreisebene richten sich nach der SHFV – Schiedsrichterspesenordnung
B.
Fahrtkosten
Die Vorstands- und Ausschussmitglieder erhalten eine Kilometerentschädigung bei Nutzung des eigenen PKWs von
0,30
Bei Bus- und Bahnfahrten werden die tatsächlichen Kosten erstattet.
Mitnahmeentschädigung pro Mitfahrer bei Nutzung des eigenen PKWs von
0,02
Mindestsatz der Fahrtkosten, auch bei Nutzung des ÖPNV
5,00
C.
Verhandlungsgebühren des Kreisgerichtes und des Jugendgerichtes
Schriftliches Verfahren
im Senioren- und Frauenbereich
im Jugendbereich
25,00
15,00
Bei mündlichen Verhandlungen
zusätzlich aller anfallenden Kosten, wie Spesen, Fahrtkosten
des Gerichtes, Zeugengelder und aller Sachaufwendungen
Proteste im Senioren-, Frauen- und Jugendbereich
50,00
D.
Gebühren im Spielbetrieb
Bildung bzw. Auflösung von Spielgemeinschaften (§ 7 a Sp0)
Freigabe für Seniorenmannschaften (§ 17 JO)
Sonstige Dienstleistungen, wie Kreishallenmeisterschaften, Turniere, Fortbildungen etc.
Erstattung der tatsächlichen
Aufwendungen
Spielverlegungen (§§ 17-18 Sp0)
Senioren und Frauen
Jugend mit Schiedsrichtern
Jugend ohne Schiedsrichter
10,00
E.
Nenngelder
Senioren Kreisliga (pro Mannschaft)
Senioren Kreisklassen (pro Mannschaft)
Frauen Kreisebene (pro Mannschaft)
Juniorinnen und Junioren (pro Mannschaft)
100,00
80,00
70,00
F.
Spielabgaben
Kreisliga (pro Mannschaft)
Frauen Kreisebene
Jugend Kreisebene
60,00
0,00
G.
Ordnungsgelder
Nichtantreten zu einem angesetzten Pflichtspiel/ Pflichtwettbewerb ohne rechtzeitige Absage (§§ 19,21 Sp0)
1. Nichtantreten
Senioren, Frauen und A – C- Juniorinnen/junioren
Juniorinnen/Junioren ab D- Jugend abwärts
2. Nichtantreten
Senioren, Frauen und A – C- Juniorinnen/Junioren
3. Nichtantreten
Senioren, Frauen und A – C – Juniorinnen/Junioren
40,00
30,00
90,00
Passmängel/ Fehler im Pass (§ 43 Sp0 und § 2 MuP)
Pro Pass
Zurückziehen von Mannschaften (§§ 19,20 Sp0)
Juniorinnen/Junioren ab D – Jugend abwärts
75,00
Nichtantreten einer Altherren- oder Oldiemannschaft in der Kreishallenrunde, pro Spieltag
Fehlen eines Passes beim Spiel, pro Pass, wenn nicht bis zum folgenden Donnerstag beim Spielausschussobmann (Jugend = Staffelleiter) telefonisch nachgemeldet wird
maximal pro Spiel
maximal
20,00
6.
Fehlende Spielberechtigung einer Spielerin/eines Spielers
a.
nach §§ 28-29 Sp0 und § 9,17 JO
b.
nach § 55 Sp0 und § 11 JO (Stammspieler)
Wird das Mitwirken eines nichtspielberechtigten Spielers durch die Verbandsorgane erst nach mehrmaligem Einsatz festgestellt, kann nur einmal das Ordnungsgeld erhoben werden.
7.
Bei der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls für die Frauen-, Herren- und A-Jugendmannschaften und jede Jugendmannschaft, die über die Kreisebene hinaus spielt, wird im ersten Jahr ein Ordnungsgeld erhoben von
Wird auch im darauf folgenden Spieljahr das Schiedsrichtersoll erneut nicht erfüllt, so kann/können eine, bei mehreren fehlenden Schiedsrichtern, auch weitere Seniorenmannschaften gemäß § 9 der SHFV - Spielordnung nicht mehr am Pflichtspielbetrieb teilnehmen.
Das Ordnungsgeld wegen Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ist nicht von neu gegründeten Vereinen im ersten Spieljahr zu zahlen.
250,00
8.
Mangelnde Platzdisziplin (§ 37 Sp0)
9.
Fehlverhalten von Schiedsrichter nach §§ 7,8,17 SRO
10.
Nicht ordnungsgemäßer Aufbau eines Spielfeldes (§ 32 Sp0) Senioren und Frauen
Juniorinnen und Junioren
11.
Spielberichtsvorlage ist mangelhaft (§ 43 Sp0)
12.
Nicht- oder verspätetes Einsenden des Spielberichtes (Einsendeschluss ist Dienstag 24.00 Uhr)
- Senioren und Frauen
- Juniorinnen und Junioren
13.
Nicht ordnungsgemäßes Absagen von Spielen (§ 35 Sp0)
Ist ein Schiedsrichter angereist werden zusätzlich die Schiedsrichterkosten nach der Schiedsrichterspesenordnung erhoben.
14.
Fehlende Aufsichtspflichten als Betreuer nach § 15 J0
A – C Juniorinnen und Junioren
D- Juniorinnen und Junioren abwärts
15.
Verspätete Mannschaftsmeldungen im Senioren-, Frauen- und Jugendbereich
16.
Nicht- oder nicht fristgemäßes Melden eines Ergebnisses in das DFBnet
- Senioren und Frauen (je Spiel)
- Juniorinnen und Junioren (je Spiel)
17.
Sonstige Verstöße gegen Satzungen und Ordnungen (§ 1 Sp0, § 47 Satzung), wie unter anderem:
Nichtbefolgung einer Einladung ohne Entschuldigung oder Nichtbeantwortung einer geforderten Stellungnahme durch das Kreisgericht, den Vorstand oder die Ausschüsse oder
Nichtbesuch von vom Vorstand festgelegter Pflichtveranstaltung
H.
Inkrafttreten
Die Finanzordnung wird auf der Grundlage der Entscheidung des SHFV – Beirates zur einheitlichen Beurteilung von gleichartigen Dienstleistungen und Vergehen der Vereine (Ordnungsgelder) in allen 14 Kreisen des SHFV erstellt und entfaltet ihre Wirkung für alle Maßnahmen, die die Spielserie 2008/2009 und die folgenden Spieljahre betreffen.
Büdelsdorf, den 18. September 2009
Werner Kirstein
(1. Vorsitzender)