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Ehrungsordnung des SHFV

Unter diesem Link kommen Sie zur Satzung und den Ordnungen des SHFV. Dort finden Sie auch die Ehrungsordnung des SHFV.

Link: https://www.shfv-kiel.de/ehrenamt-und-freiwilligenmanagement/

Richtlinie für Ehrungen im KFV

Es ist bei den Personen die männliche Form gewählt, so sind in jedem Fall sowohl weibliche als auch männliche Mitarbeiter und Mitglieder vom KFV oder den Vereinen gemeint.

§ 1  Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied

§ 2 Auszeichnungsarten zur Verleihung von Ehrennadeln

§ 3  Ehrungsvoraussetzungen

§ 4 Verleihungen

§ 5 Urkunden und Ausweis

§ 6 Antragsverfahren

§ 7 Widerruf

§ 8 Inkrafttreten

 

§ 1 Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied 

  1. Der Ehrenvorsitzende und das Ehrenmitglied werden auf Antrag des jeweiligen Kreisvorstandes  durch den Kreistag ernannt.
  2. Der Ehrenvorsitzende und das Ehrenmitglied  erhalten eine besondere Urkunde.
  3. Der Ehrenvorsitzende ist mit Sitz und beratender Stimme im Kreisvorstand und auf dem Kreistag vertreten.
  4. Ehrenvorsitzender kann nur werden, wer über mehr  als 15 Jahre   den Kreisfußballverband ehrenamtlich   als 1. Vorsitzender  besonders verdienstvoll geführt hat.
  5. Ehrenmitglied kann nur werden, wer über mehr als  15 Jahre ehrenamtliches Vorstandsmitglied des Kreisfußballverbandes war  und im Vorstand besonders verdienstvoll gewirkt hat. Die Ehrenmitgliedschaft  kann nur erworben werden, wenn das  Ehrenmitglied im Zeitpunkt seines Ausscheidens eine Vorstandsposition einnimmt.
  6. Das Ehrenmitglied ist zu ordentlichen  Kreistagen einzuladen.  

§ 2 Auszeichnungsarten zur Verleihung von Ehrennadeln

Auf Antrag des Kreisvorstandes oder eines Mitgliedsvereins können folgende Ehrennadeln verliehen werden: 

 a)     silberne Ehrennadel

 b)     goldene Ehrennadel

 Die für die Auszeichnung vorgeschlagenen Personen müssen die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

 § 3 Ehrungsvoraussetzungen

 Die silberne Ehrennadel  kann an Personen verliehen werden, die sich

  a)     mindestens 8 Jahre in der Verwaltung eines Vereins  oder

  b)     als  Mitglied des Vorstandes, der Ausschüsse oder des Kreisgerichtes des 
        Kreisfußballverbandes sind oder
große Verdienste um den Fußballsport im Kreisfußballverband          Rendsburg - Eckernförde erworben haben.

 Die goldene Ehrennadel kann an Personen verliehen werden, die sich

      a) mindestens 15 Jahre in der Verwaltung eines Vereins und 7 Jahre Träger der silbernen 
 
       Ehrennadel ist oder

      b) als Mitglied des Vorstandes, der Ausschüsse oder  des Kreisgerichtes des 
 
        Kreisfußballverbandes sind oder sehr große Verdienste um den Fußballsport 
          Kreisfußballverband Rendsburg – Eckernförde erworben haben.

 

Der Kreisvorstand hat  das Recht, die goldene Ehrennadel auch an solche Personen zu verleihen, die sich  um die Förderung des Fußballsportes  (z. B. als Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, Personen des öffentlichen Lebens etc.)  im Kreisfußballverband Rendsburg – Eckernförde sehr große Verdienste erworben haben.  In Ausnahmefällen ist der Vorstand berechtigt,  die goldene Ehrennadel  auch an Personen, die außerhalb des Kreisfußballverbandes Rendsburg  - Eckernförde ehrenamtlich tätig sind,  zu verleihen.

 

§ 4 Verleihungen

Die Verleihungen der Ehrennadeln soll grundsätzlich bei  Mitgliedern des Vorstandes ,der Ausschüsse  oder Kreisgerichtes des Kreisfußballverbandes im Rahmen eines ordentlichen oder außerordentlichen Kreistages und  bei zu Ehrenden der Vereine   im Rahmen einer Veranstaltung seines  Vereins  erfolgen.

 

§ 5 Urkunden und Ausweis

Über  die Verleihung der Ehrennadeln wird eine Besitzurkunde ausgestellt. Zusätzlich wird ein der Ehrung entsprechendes Geschenk überreicht. Außerdem erfolgt  eine Veröffentlichung der Ehrung auf der Homepage des Kreisfußballverbandes Rendsburg – Eckernförde.

Daneben können Träger der goldenen Ehrennadel auf Antrag einen Ausweis erhalten, der zum freien Eintritt bei allen zum Spielbetrieb des Kreisfußballverbandes Rendsburg – Eckernförde  zu zählenden Spielen berechtigt.

§ 6 Antragsverfahren

Anträge für die Verleihung von Ehrennadeln sind auf  Vordrucken zu stellen, die  auf der Homepage des Kreisfußballverbandes Rendsburg – Eckernförde – Service – zur Verfügung gestellt werden.

Über die Ehrungsanträge entscheidet der  Kreisvorstand auf Empfehlung des 1. Vorsitzenden. 

Die Anträge sollen mindestens 6 Wochen  vor dem Zeitpunkt des in Aussicht genommenen Verleihungstages dem 1. Vorsitzenden vorliegen.

Die Benachrichtigung des mit einer Ehrennadel zu Ehrenden  nimmt der 1. Vorsitzende vor.

 

§ 7 Widerruf

Der Kreisvorstand kann Ernennungen nach § 1 widerrufen, wenn der Betroffene sich als unwürdig erwiesen hat.

Der Kreisvorstand kann Auszeichnungen nach § 2 zurücknehmen,  wenn der Betroffene in einem  sportgerichtlichen Strafverfahren  mit dem Verbot, ein Amt zu bekleiden oder dem Ausschluss aus dem SHFV verurteilt wird.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Ehrungsordnung tritt mit Wirkung vom  01.08.2015 in Kraft.