Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen KHM 2012

Durchführungsbestimmungen Juniorinnen - Ergänzung 2011/12

Durchführungsbestimmungen der Junioren/-innen auf Kreisebene Spielserie 2011/2012

1.   Allgemeines

      Für alle Spiele auf Kreisebene gelten die Ordnungen (Spielordnung, das
      Melde- und Passwesen) und die Satzung des SHFV und des DFB, sowie die
      Fussballregeln des DFB.

 

2.  Spielberichtsbögen

      a) Für alle Spiele (Pflicht-, Freundschaftsspiele und Turniere (auch Halle)
           sind Spielberichtsbögen ( nur Originale - keine Kopie) auszufüllen.

      b) Die Eintragung der Rückennummern auf dem Spielberichtsbogen hat so
           zu erfolgen, dass die Rückennummern mit den Nummern auf dem
           Spielberichtsbogen übereinstimmen.

      c) Der Spielberichtsbogen und die Pässe der aufgeführten Spieler sind dem
           Schiedsrichter unaufgefordert zeitgerecht ( 30 Min.) vor Spielbeginn zu
           übergeben, damit er die erforderlichen Prüfungen/Kontrollen vornehmen
           kann (§44 Spo).

     d) Ein mangelhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen und/oder unsortierte
          Pässe ziehen ein Ordnungsgeld nach sich.

     e) Der Spielführer ( ab C-Junior(inn)en) zeichnet mit der Unterschrift auf dem
          Spielberichtsbogen für die Richtigkeit der Eintragungen.

     f) Der/die Spieler(innen), die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom
         Schiedsrichter nicht vom Spiel ausgeschlossen werden, doch hat/haben
         der/die Spieler(innen), der/die einer gesetzlichen Ausweispflicht
         unterliegt/unterliegen, sich zwingend mit einem amtlichen        
         Lichtbilddokument Personalausweis,Führerschein,Reisepass)auszuweisen
        (§44 Spo).

         Die Schiedsrichter haben auf fehlende Pässe bzw. die Ausweispflicht bei
         fehlenden Pässen hinzuweisen.

    g) Das Nichtausweisen ist durch den Schiedsrichter auf dem Spiel-
         berichtsbogen zu vermerken.

         Der Spieler ist dann nicht spielberechtigt (§44 Spo).

    h) Für die unverzügliche Einsendung der Spielberichte ist der angesetzte
        Schiedsrichter zuständig (§43 SPO).

    i) Für die unverzügliche Einsendung der Spielberichte bei Spielen mit nicht
        angsetzten Schiedsrichtern,  sowie bei Spielen bei denen kein anerkannter
        Schiedsrichter pfeift ist der Heimverein verantwortlich.

        Die Spielberichte sind unverzüglich an folgende Adresse zu schicken:

       VOLKER CARLS -  HANS-BREDOW-STR. 44 - 24768 RENDSBURG

 

3. Schiedsrichter

    a) Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so hat sich 
         der Heimverein um einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter zu
         bemühen.

    b) Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Wahl, so haben sich die
         Mannschaftsführer (Trainer) auf einen zu einigen. Findet sich kein
         anerkannter, neutraler Schiedsrichter, so müssen sich die
         Mannschaftsfüher (Trainer) auf einen anerkannten Schiedsrichter, der
         einem der  beiden Vereine angehört, einigen. Kommt es zu keiner
         Einigung entscheidet das Los.

     c) Steht kein anerkannter Schiedsrichter zur Verfügung, so ist der
         Heimverein für die Gestellung eines Schiedssrichter verantwortlich.

     d) Nach Einigung haben beide Mannschaftsführer (Trainer) dieses auf dem
          Spielbericht (Rückseite unten) zu vermerken und zu Unterschreiben. Es
          muß der Name des SR und de rangehörige Verein des SR vermerkt sein.

     e) Über die Wertung dieses Spieles entscheidet ggf. der zuständige SAS.

 

4. Spieltracht

     Der Gastverein ist verpflichtet  bei gleicher Spieltracht andersfarbige
     Ausweichtrikots (Leibchen) zu nutzen.

    Dem Schiedsrichter ist die Farbe "SCHWARZ" vorbehalten.

 

5. Spielfeldgrößen

     G-Junior(inn)en - ca. 15 x 20 m

     F-Junior(inn)en - ca. 35 x 40 m

     E-Junior(inn)en - ca. 35 x 55 m

     D-Junior(inn)en - ca. 50 x 70 m

     B/C 7er Junior(inn)en - ca. 50 x 70 m

 

6. Strafraumgröße

    G-Junior(inn)en -  9 m

    F-Junior(inn)en - 10 m

    E-Junior(inn)en - 11 m

    D-Junior(inn)en - 12 m

    B/C7er-Junior(inn)en - 12 m

 

7. Strafstoßpunkt

    Bei 3 x 2 m Toren und 5 x 2 m Toren ist der Strafstoßpunkt 8 m von der
    Torlinie entfernt.

 

8. Ballgrößen

    G-F-E-Junior(inn)en - Leichtball Gr. 4

     D-Junior(inn)en - Leichball Gr. 5

    Alle weiteren Altersklassen spielen mit einem Ball Gr. 5.

 

9. Abgrenzung Spielfeld

    Bei den G -und F-Junior(inn)en sind keine gekreideten Linien vorgeschrieben.

    Hier kann man Fahnenstangen ( mind. 1,5 m hoch) oder Markierungshütchen
    ( mind. 30 cm hoch) nehmen.

 

10. Spielverlegungen

      a) Spielverlegungen- auch nur in der Uhrzeit - bedürfen der Genehmigung
           des Jugendkreisspielausschusses ( Staffelleiter).

      b) Mit der Genehmigung kann nur gerechnet werden, wenn sich beide
           Mannschaften mit der Verlegung schriftlich  innerhalb von 7 Tagen
           einverstanden erklärt haben.

           Dieser Antrag darf nur über das el. Postfach zu gesandt werden und
           muss vom JW oder Mitglied des Vorstandes zu gesandt werden.

           Unabhängig da von, kann der Jugendspielausschuss Verlegungen auf
           Grund § 17 Nr. 1a Spo vornehmen.

       c) Nur bei den F-Junioren fällt die 7 Tages Frist weg. Hier reicht eine
            kurzfristige Mitteilung an den Staffelleiter schriftlich über Postfach und
           gleichzeitig über Telefon. Diese  Verlegungen sind kostenfrei.

       d) An den letzten beiden Spieltagen der Saison werden keine
            Spielverlegungen mehr genehmigt.

            A - C -Junior(inn)en.

            Die Spieltage werden geschlossen nach Maßgabe des SAS
            gespielt.  Ausnahmen werden durch den SAS geprüft und umgesetzt
            ( z.B. höhere Gewalt).

       e) Für Spielverlegungen ( außer F-Junior(inn)en) ist eine Gebühr ( pro
            Spiel) gemäß Finanzordnung des SHFV zu entrichten.

 

11) Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes ( §35 Spo)

       a) Spielabsagen infolge unbespielbarer Plätze sind bei Sonntagsspielen
            nur von 11:00 Uhr samtags bis einschl. sonntags 10:00 beim Gastverein
            möglich. Bei sonstigen Spielen mind. 2.5 Std. vor Spielbeginn.

        b) Der absagende Verein hat in jedem Fall vorher den jeweiligen
             Staffelleiter bzw. Spielausschuß zu informieren - anschließend            
             ist schriftlich über das el. Postfach zu melden.

        c) Erst wenn der jeweilige Staffelleiter dieses geprüft hat ( z.B.
             Heimrechttausch o. neutraler Platz), kann die Spielabsage ( beim
             SR, Gastverein , DFBnet) durch den Heimverein erfolgen.

        d) Bei Missachtung  des genannten Verfahrens wird nach § 35(3.) der Spo
             das Spiel wird für beide Vereine mit null Punkten und Toren
             gewertet.

 

12. Meldung von Spielergebnissen

      a) Der Heimverein der jeweiligen Begegnung hat das Spielergebnis bis
           spätestens eine Stunde nach Spielschluss  über die bekannten
           direktenm Meldewege selbst in das DFBnet einzugeben.

      b) Ordnungsgelder für Nichtmelden oder nicht fristgemäßes Melden von
           Ergebnissen werden gem, Finanzordnung SHFV  lfd. Nr. 9 erhoben.

       Hinweis

       Mannschaften, die inerhalb des Spielbetriebes offiziell ohne Wertung
       spielen ( Juniorinnen und F-Junioren) sind von der Pflicht der zeitgerechten
       Meldung des Ergebnisses befreit.

 

13. Ordnungsgelder und Gebühren

       Ordnungsgelder und Gebühren werden auf Grundlage der Finanzordnung
       des SHFV erhoben.

 

14. Anzahl der Mannschaften in einer Staffel

      In einer Staffel darf nur nur  eine Mannschaft pro Verein mitwirken.

      Bei nur einer Staffel einer Altersklasse ( die durchspielt) ist es möglich mit
      mehreren Mannschaften zu spielen.

15. Regelung Auf - und Abstieg in der Vorrunde

      A-Junioren

       Die Plätze 1-3 jeder Staffel steigen auf in die Kreisliga und spielen in einer
       Doppelrunde den Kreismeister aus.

       Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.   
       Verzichtet der Kreismeister so nimmt  max. der Tabellenzweite an der
       Aufstiegsrunde teil.

       Die restlichen Mannschaften spielen in einer einfachen Runde den
       Staffelsieger der  Kreisklasse A aus.

      

     B-Junioren

     Die Plätze 1 und 2 jeder Qualifikationsstaffel steigen auf in die Kreisliga und
     spielen den Kreismeister aus.

     Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.
     Verzichtet der Kreismeister so nimmt  max. der Tabellenzweite an der
     Aufstiegsrunde teil.

     Die restlichen Mannschaften spielen in einer einfachen Runde den
     Staffelsieger der  Kreisklasse A aus.

 

     C-Junioren

      Die Kreisliga C-Junioren spielen in einer Doppelrunde den Kreismeister aus.

      Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.
      Verzichtet der Kreismeister so nimmt  max. der Tabellenzweite an der
      Aufstiegsrunde teil.

      In der Kreisklasse A bleiben die Plätze 1-3 in der Kreisklasse A  und spielen 
      mit den 3 Aufsteigern der KKB den Staffelsieger aus.

      Die restlichen Mannschaften steigen ab in die Kreisklasse B.

      In der Kreisklasse B steigen die Plätze 1- 3 auf in die Kreisklasse A

      Die restlichen Mannschaften spielen mit den 3 Absteigern aus der KKA  den
      Staffelsieger der KKB aus.

 

      D-Junioren

       Die Plätze 1-3 der Qualistaffel KL steigen auf in die Verbandsliga.

       Die restlichen Mannschaften bleiben in der Kreisliga.

       Der Platz 1 aus den Qualistaffel KKA/BI + II sowie der beste zweite steigen
      auf in die Kreisliga und spielen den

       Kreismeister aus.

       Die Plätze 2/3-4 der Qualistaffel KKA/B bleiben in der KKA.

       Die Plätze 5+6 der Qualistaffel KKA/B steigen ab in die KKB.

       Die Plätze 1 - 3 der Qualistaffel KKB/C steigen auf in die KKA.

       Die Plätze 4 - 5 bleiben in der KKB.

       Der 6 Platz der Qualistaffel KKB/C steigt ab in die KKC.

       Die PLätze 1 - 3 der Qualistaffel KKC/D steigen auf in die KKB.

       Die restlichen bleiben in der KKC.

 

       E-Junioren

       Platz 1 - 2 der 3 Kreisklassen A steigen auf in die Kreisliga und spielen den
       Kreismeister aus.

       Platz 3 - 5 der  3 Kreisklassen A bleiben in der Kreisklasse.

       Die jeweils letzten Plätze der 3 Kreiklasse A steigen ab in die Kreisklasse B.

       Platz 1 - 2 der Kreisklasse B steigen auf in die Kreisklasse A.

       Platz 3 - 4 bleiben in der Kreisklasse B.

       Platz 5 - 6 steigen ab in die Kreisklasse C.

       Platz 1 - 2 sowie der Punktbeste Platz 3 der 2 Kreisklassen C steigen auf in
       die Kreisklasse B.

       Platz 3 - 4 der 2 Kreisklassen C bleiben in der Kreisklasse C.

       Platz 5 - 6 der2 Kreisklassen C steigen ab in die Kreisklasse D.

       Platz 1 - 2 sowie der Punktbeste Platz 3 der 2 Kreisklassen D steigen auf in
       die Kreisklasse C.

       Der Rest bleibt in der Kreisklasse D

 

       B - und C - Juniorinnen

       Beide Staffeln spielen in einer Doppelrunde den Kreismeister aus.

 

       F-Junioren

       Bei den F-Junioren obliegt es dem Satffelleiter die Einteilung für die
       Rückrunde vor zunehmen.

 

       Die endgültige Entscheidung der Staffeleinteilung der Rückrunde obliegt
       dem Staffelleiter.

 

16. Anzahl Spieler sowie Auswechselspieler

      Bei den A - bis G -Junioren dürfen bis zu 15 Spieler ( inkl. Auswechselspieler)
      an einem Punktspiel teilnehmen; diese dürfen öfter ein- und ausgewechselt
      werden.

 

17. Hallen- und Fussballturniere

       Hallen- und Fussballturnierr sind genehmigungspflichtig. Die Spiele sind
       beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses anzumelden.

 

18. Ausrichtung von Heimspielen

      a) Jeder Heimverein ist für die Sicherheit und den Schutz der generischen
           Spieler und der Schiedsrichter verantwortlich.

           Er hat für einen erkennbaren Ordnungsdienst zu sorgen. Es sind
           diesbezüglich der Platzdisziplin die Bestimmungen des §37 der SPO zu
           beachten.

       b) Auf § 32 SpO wird besonders hingewiesen, wonach Spiel nur auf dem
            gemeldeten Platz ausgetragen werden dürfen.

            Auf genehmigten Ausweichplätzen darf nur gespielt werden, wenn der
            Hauptplatz vom Eigentümer gesperrt ist.

            Ist der Ausweichplatz kein Naturrasenplatz, sind der Gegner, der
            Spielausschuss (Staffelleiter) und er zuständige Schiedsrichter-
            ansetzer bis 2.5 Std. vor Spielbeginn tel. und per el. Postfach zu
            informieren.

       c) Sollte die vorgegebene Imnformation nicht oder nicht termingerecht
            erfolgen, so obliegt es dem Gastverein die Entscheidung, ob das Spiel
            durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich der Gastverein dafür, das
            Spiel nicht auszutragen,  trägt der Heimverein angefallene Fahrkosten
            des Gastvereins und des Schiedsrichters.

        d) Von der Regelung nach Ziffer b.und c. ist der TuS Rotenhof
             (Kunstrasen) ausgenommen der Gettorfer SC ( Grandplatz) ist nur bei
              entsprechend vorherrschender Wetterlage ( Naturrasenplätze unter
              Wasser) ausgenommen.

             Allerdings haben die Gastmannschaften generell Sportschuhwerk
             mitzuführen, dass es ihnen erlaubt sowohl auf Naturrasen als auf
             Kunstrasen oder Grand zu spielen.

 

19. Kreishallenmeisterschaften Junior(inn)en

      Die Durchführungsbestimmungen zu den jährlichen
      Kreishallenmeisterschaften werden zeitgerecht auf der Homepage des KFV
      veröffentlicht

      Die Vorrunde der KHM Junior(inn)en finden  am 15.01.2012 statt.

       Die Endrunde findet am 04.02./05.02.2012 in Rendsburg(Herderschule)
       statt.