Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen KHM 2012
Durchführungsbestimmungen Juniorinnen - Ergänzung 2011/12
Durchführungsbestimmungen der Junioren/-innen auf Kreisebene Spielserie 2011/2012
1. Allgemeines
Für alle Spiele auf Kreisebene gelten die Ordnungen (Spielordnung, das
Melde- und Passwesen) und die Satzung des SHFV und des DFB, sowie die
Fussballregeln des DFB.
2. Spielberichtsbögen
a) Für alle Spiele (Pflicht-, Freundschaftsspiele und Turniere (auch Halle)
sind Spielberichtsbögen ( nur Originale - keine Kopie) auszufüllen.
b) Die Eintragung der Rückennummern auf dem Spielberichtsbogen hat so
zu erfolgen, dass die Rückennummern mit den Nummern auf dem
Spielberichtsbogen übereinstimmen.
c) Der Spielberichtsbogen und die Pässe der aufgeführten Spieler sind dem
Schiedsrichter unaufgefordert zeitgerecht ( 30 Min.) vor Spielbeginn zu
übergeben, damit er die erforderlichen Prüfungen/Kontrollen vornehmen
kann (§44 Spo).
d) Ein mangelhaft ausgefüllter Spielberichtsbogen und/oder unsortierte
Pässe ziehen ein Ordnungsgeld nach sich.
e) Der Spielführer ( ab C-Junior(inn)en) zeichnet mit der Unterschrift auf dem
Spielberichtsbogen für die Richtigkeit der Eintragungen.
f) Der/die Spieler(innen), die nicht im Besitz eines Passes sind, können vom
Schiedsrichter nicht vom Spiel ausgeschlossen werden, doch hat/haben
der/die Spieler(innen), der/die einer gesetzlichen Ausweispflicht
unterliegt/unterliegen, sich zwingend mit einem amtlichen
Lichtbilddokument Personalausweis,Führerschein,Reisepass)auszuweisen
(§44 Spo).
Die Schiedsrichter haben auf fehlende Pässe bzw. die Ausweispflicht bei
fehlenden Pässen hinzuweisen.
g) Das Nichtausweisen ist durch den Schiedsrichter auf dem Spiel-
berichtsbogen zu vermerken.
Der Spieler ist dann nicht spielberechtigt (§44 Spo).
h) Für die unverzügliche Einsendung der Spielberichte ist der angesetzte
Schiedsrichter zuständig (§43 SPO).
i) Für die unverzügliche Einsendung der Spielberichte bei Spielen mit nicht
angsetzten Schiedsrichtern, sowie bei Spielen bei denen kein anerkannter
Schiedsrichter pfeift ist der Heimverein verantwortlich.
Die Spielberichte sind unverzüglich an folgende Adresse zu schicken:
VOLKER CARLS - HANS-BREDOW-STR. 44 - 24768 RENDSBURG
3. Schiedsrichter
a) Erscheint zu einem Spiel der angesetzte Schiedsrichter nicht, so hat sich
der Heimverein um einen anerkannten, neutralen Schiedsrichter zu
bemühen.
b) Stehen mehrere anerkannte Schiedsrichter zur Wahl, so haben sich die
Mannschaftsführer (Trainer) auf einen zu einigen. Findet sich kein
anerkannter, neutraler Schiedsrichter, so müssen sich die
Mannschaftsfüher (Trainer) auf einen anerkannten Schiedsrichter, der
einem der beiden Vereine angehört, einigen. Kommt es zu keiner
Einigung entscheidet das Los.
c) Steht kein anerkannter Schiedsrichter zur Verfügung, so ist der
Heimverein für die Gestellung eines Schiedssrichter verantwortlich.
d) Nach Einigung haben beide Mannschaftsführer (Trainer) dieses auf dem
Spielbericht (Rückseite unten) zu vermerken und zu Unterschreiben. Es
muß der Name des SR und de rangehörige Verein des SR vermerkt sein.
e) Über die Wertung dieses Spieles entscheidet ggf. der zuständige SAS.
4. Spieltracht
Der Gastverein ist verpflichtet bei gleicher Spieltracht andersfarbige
Ausweichtrikots (Leibchen) zu nutzen.
Dem Schiedsrichter ist die Farbe "SCHWARZ" vorbehalten.
5. Spielfeldgrößen
G-Junior(inn)en - ca. 15 x 20 m
F-Junior(inn)en - ca. 35 x 40 m
E-Junior(inn)en - ca. 35 x 55 m
D-Junior(inn)en - ca. 50 x 70 m
B/C 7er Junior(inn)en - ca. 50 x 70 m
6. Strafraumgröße
G-Junior(inn)en - 9 m
F-Junior(inn)en - 10 m
E-Junior(inn)en - 11 m
D-Junior(inn)en - 12 m
B/C7er-Junior(inn)en - 12 m
7. Strafstoßpunkt
Bei 3 x 2 m Toren und 5 x 2 m Toren ist der Strafstoßpunkt 8 m von der
Torlinie entfernt.
8. Ballgrößen
G-F-E-Junior(inn)en - Leichtball Gr. 4
D-Junior(inn)en - Leichball Gr. 5
Alle weiteren Altersklassen spielen mit einem Ball Gr. 5.
9. Abgrenzung Spielfeld
Bei den G -und F-Junior(inn)en sind keine gekreideten Linien vorgeschrieben.
Hier kann man Fahnenstangen ( mind. 1,5 m hoch) oder Markierungshütchen
( mind. 30 cm hoch) nehmen.
10. Spielverlegungen
a) Spielverlegungen- auch nur in der Uhrzeit - bedürfen der Genehmigung
des Jugendkreisspielausschusses ( Staffelleiter).
b) Mit der Genehmigung kann nur gerechnet werden, wenn sich beide
Mannschaften mit der Verlegung schriftlich innerhalb von 7 Tagen
einverstanden erklärt haben.
Dieser Antrag darf nur über das el. Postfach zu gesandt werden und
muss vom JW oder Mitglied des Vorstandes zu gesandt werden.
Unabhängig da von, kann der Jugendspielausschuss Verlegungen auf
Grund § 17 Nr. 1a Spo vornehmen.
c) Nur bei den F-Junioren fällt die 7 Tages Frist weg. Hier reicht eine
kurzfristige Mitteilung an den Staffelleiter schriftlich über Postfach und
gleichzeitig über Telefon. Diese Verlegungen sind kostenfrei.
d) An den letzten beiden Spieltagen der Saison werden keine
Spielverlegungen mehr genehmigt.
A - C -Junior(inn)en.
Die Spieltage werden geschlossen nach Maßgabe des SAS
gespielt. Ausnahmen werden durch den SAS geprüft und umgesetzt
( z.B. höhere Gewalt).
e) Für Spielverlegungen ( außer F-Junior(inn)en) ist eine Gebühr ( pro
Spiel) gemäß Finanzordnung des SHFV zu entrichten.
11) Spielabsagen wegen Unbespielbarkeit des Platzes ( §35 Spo)
a) Spielabsagen infolge unbespielbarer Plätze sind bei Sonntagsspielen
nur von 11:00 Uhr samtags bis einschl. sonntags 10:00 beim Gastverein
möglich. Bei sonstigen Spielen mind. 2.5 Std. vor Spielbeginn.
b) Der absagende Verein hat in jedem Fall vorher den jeweiligen
Staffelleiter bzw. Spielausschuß zu informieren - anschließend
ist schriftlich über das el. Postfach zu melden.
c) Erst wenn der jeweilige Staffelleiter dieses geprüft hat ( z.B.
Heimrechttausch o. neutraler Platz), kann die Spielabsage ( beim
SR, Gastverein , DFBnet) durch den Heimverein erfolgen.
d) Bei Missachtung des genannten Verfahrens wird nach § 35(3.) der Spo
das Spiel wird für beide Vereine mit null Punkten und Toren
gewertet.
12. Meldung von Spielergebnissen
a) Der Heimverein der jeweiligen Begegnung hat das Spielergebnis bis
spätestens eine Stunde nach Spielschluss über die bekannten
direktenm Meldewege selbst in das DFBnet einzugeben.
b) Ordnungsgelder für Nichtmelden oder nicht fristgemäßes Melden von
Ergebnissen werden gem, Finanzordnung SHFV lfd. Nr. 9 erhoben.
Hinweis
Mannschaften, die inerhalb des Spielbetriebes offiziell ohne Wertung
spielen ( Juniorinnen und F-Junioren) sind von der Pflicht der zeitgerechten
Meldung des Ergebnisses befreit.
13. Ordnungsgelder und Gebühren
Ordnungsgelder und Gebühren werden auf Grundlage der Finanzordnung
des SHFV erhoben.
14. Anzahl der Mannschaften in einer Staffel
In einer Staffel darf nur nur eine Mannschaft pro Verein mitwirken.
Bei nur einer Staffel einer Altersklasse ( die durchspielt) ist es möglich mit
mehreren Mannschaften zu spielen.
15. Regelung Auf - und Abstieg in der Vorrunde
A-Junioren
Die Plätze 1-3 jeder Staffel steigen auf in die Kreisliga und spielen in einer
Doppelrunde den Kreismeister aus.
Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.
Verzichtet der Kreismeister so nimmt max. der Tabellenzweite an der
Aufstiegsrunde teil.
Die restlichen Mannschaften spielen in einer einfachen Runde den
Staffelsieger der Kreisklasse A aus.
B-Junioren
Die Plätze 1 und 2 jeder Qualifikationsstaffel steigen auf in die Kreisliga und
spielen den Kreismeister aus.
Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.
Verzichtet der Kreismeister so nimmt max. der Tabellenzweite an der
Aufstiegsrunde teil.
Die restlichen Mannschaften spielen in einer einfachen Runde den
Staffelsieger der Kreisklasse A aus.
C-Junioren
Die Kreisliga C-Junioren spielen in einer Doppelrunde den Kreismeister aus.
Der Kreismeister nimmt an den Aufstiegsspielen zur Verbandsliga teil.
Verzichtet der Kreismeister so nimmt max. der Tabellenzweite an der
Aufstiegsrunde teil.
In der Kreisklasse A bleiben die Plätze 1-3 in der Kreisklasse A und spielen
mit den 3 Aufsteigern der KKB den Staffelsieger aus.
Die restlichen Mannschaften steigen ab in die Kreisklasse B.
In der Kreisklasse B steigen die Plätze 1- 3 auf in die Kreisklasse A
Die restlichen Mannschaften spielen mit den 3 Absteigern aus der KKA den
Staffelsieger der KKB aus.
D-Junioren
Die Plätze 1-3 der Qualistaffel KL steigen auf in die Verbandsliga.
Die restlichen Mannschaften bleiben in der Kreisliga.
Der Platz 1 aus den Qualistaffel KKA/BI + II sowie der beste zweite steigen
auf in die Kreisliga und spielen den
Kreismeister aus.
Die Plätze 2/3-4 der Qualistaffel KKA/B bleiben in der KKA.
Die Plätze 5+6 der Qualistaffel KKA/B steigen ab in die KKB.
Die Plätze 1 - 3 der Qualistaffel KKB/C steigen auf in die KKA.
Die Plätze 4 - 5 bleiben in der KKB.
Der 6 Platz der Qualistaffel KKB/C steigt ab in die KKC.
Die PLätze 1 - 3 der Qualistaffel KKC/D steigen auf in die KKB.
Die restlichen bleiben in der KKC.
E-Junioren
Platz 1 - 2 der 3 Kreisklassen A steigen auf in die Kreisliga und spielen den
Kreismeister aus.
Platz 3 - 5 der 3 Kreisklassen A bleiben in der Kreisklasse.
Die jeweils letzten Plätze der 3 Kreiklasse A steigen ab in die Kreisklasse B.
Platz 1 - 2 der Kreisklasse B steigen auf in die Kreisklasse A.
Platz 3 - 4 bleiben in der Kreisklasse B.
Platz 5 - 6 steigen ab in die Kreisklasse C.
Platz 1 - 2 sowie der Punktbeste Platz 3 der 2 Kreisklassen C steigen auf in
die Kreisklasse B.
Platz 3 - 4 der 2 Kreisklassen C bleiben in der Kreisklasse C.
Platz 5 - 6 der2 Kreisklassen C steigen ab in die Kreisklasse D.
Platz 1 - 2 sowie der Punktbeste Platz 3 der 2 Kreisklassen D steigen auf in
die Kreisklasse C.
Der Rest bleibt in der Kreisklasse D
B - und C - Juniorinnen
Beide Staffeln spielen in einer Doppelrunde den Kreismeister aus.
F-Junioren
Bei den F-Junioren obliegt es dem Satffelleiter die Einteilung für die
Rückrunde vor zunehmen.
Die endgültige Entscheidung der Staffeleinteilung der Rückrunde obliegt
dem Staffelleiter.
16. Anzahl Spieler sowie Auswechselspieler
Bei den A - bis G -Junioren dürfen bis zu 15 Spieler ( inkl. Auswechselspieler)
an einem Punktspiel teilnehmen; diese dürfen öfter ein- und ausgewechselt
werden.
17. Hallen- und Fussballturniere
Hallen- und Fussballturnierr sind genehmigungspflichtig. Die Spiele sind
beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses anzumelden.
18. Ausrichtung von Heimspielen
a) Jeder Heimverein ist für die Sicherheit und den Schutz der generischen
Spieler und der Schiedsrichter verantwortlich.
Er hat für einen erkennbaren Ordnungsdienst zu sorgen. Es sind
diesbezüglich der Platzdisziplin die Bestimmungen des §37 der SPO zu
beachten.
b) Auf § 32 SpO wird besonders hingewiesen, wonach Spiel nur auf dem
gemeldeten Platz ausgetragen werden dürfen.
Auf genehmigten Ausweichplätzen darf nur gespielt werden, wenn der
Hauptplatz vom Eigentümer gesperrt ist.
Ist der Ausweichplatz kein Naturrasenplatz, sind der Gegner, der
Spielausschuss (Staffelleiter) und er zuständige Schiedsrichter-
ansetzer bis 2.5 Std. vor Spielbeginn tel. und per el. Postfach zu
informieren.
c) Sollte die vorgegebene Imnformation nicht oder nicht termingerecht
erfolgen, so obliegt es dem Gastverein die Entscheidung, ob das Spiel
durchgeführt wird oder nicht. Entscheidet sich der Gastverein dafür, das
Spiel nicht auszutragen, trägt der Heimverein angefallene Fahrkosten
des Gastvereins und des Schiedsrichters.
d) Von der Regelung nach Ziffer b.und c. ist der TuS Rotenhof
(Kunstrasen) ausgenommen der Gettorfer SC ( Grandplatz) ist nur bei
entsprechend vorherrschender Wetterlage ( Naturrasenplätze unter
Wasser) ausgenommen.
Allerdings haben die Gastmannschaften generell Sportschuhwerk
mitzuführen, dass es ihnen erlaubt sowohl auf Naturrasen als auf
Kunstrasen oder Grand zu spielen.
19. Kreishallenmeisterschaften Junior(inn)en
Die Durchführungsbestimmungen zu den jährlichen
Kreishallenmeisterschaften werden zeitgerecht auf der Homepage des KFV
veröffentlicht
Die Vorrunde der KHM Junior(inn)en finden am 15.01.2012 statt.
Die Endrunde findet am 04.02./05.02.2012 in Rendsburg(Herderschule)
statt.



