- Spesensätze
- Fahrtkosten
- Verhandlungsgebühren des Kreisgerichtes und des Jugendgerichtes
- Gebühren im Spielbetrieb
- Nenngelder
- Spielabgaben
- Ordnungsgelder
- Inkrafttreten
Finanzordnung des KFV
A. Spesensätze
Euro | |
|---|---|
1. Entschädigung für Vorstands- und Ausschusssitzungen pro Tag | 9,00 |
2. Entschädigung für die Teilnahme an Tagungen, Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen für den Vorstand und die Ausschussvorsitzenden oder bestimmte Vertreter pro Tag | 9,00 |
3. Entschädigungen für Schiedsrichter bei Lehrgängen und Schulungen an der Sportschule Malente pro Tag | 7,00 |
4. Entschädigungen für Turnierleitungen oder sonstige Aufgaben bei Turnieren, die vom FK ausgerichtet werden, pro Stunde | 7,00 |
5. Die Schiedsrichter- und Beobachterspesen und die Kilometerentschädigung für die Leitung bzw. Beobachtung von Spielen auf Kreisebene richten sich nach der SHFV – Schiedsrichterspesenordnung |
B. Fahrtkosten
Euro | |
|---|---|
1. Die Vorstands- und Ausschussmitglieder erhalten eine Kilometerentschädigung bei Nutzung des eigenen PKWs von | 0,30 |
2. Bei Bus- und Bahnfahrten werden die tatsächlichen Kosten erstattet. | |
3. Mitnahmeentschädigung pro Mitfahrer bei Nutzung des eigenen PKWs von | 0,02 |
4. Mindestsatz der Fahrtkosten, auch bei Nutzung des ÖPNV | 5,00 |
C. Verhandlungsgebühren des Kreisgerichtes und des Jugendgerichtes
Euro | |
|---|---|
1. Schriftliches Verfahren |
|
2. Bei mündlichen Verhandlungen | 25,00 |
3. Proteste im Senioren-, Frauen- und Jugendbereich | 50,00 |
D. Gebühren im Spielbetrieb
Euro | |
|---|---|
1. Bildung bzw. Auflösung von Spielgemeinschaften (§ 7 a Sp0) | 25,00 |
2. Freigabe für Seniorenmannschaften (§ 17 JO) | 25,00 |
3.Sonstige Dienstleistungen, wie Kreishallenmeisterschaften, Turniere, Fortbildungen etc. |
|
4. Spielverlegungen (§§ 17-18 Sp0) | 25,00 |
E. Nenngelder
Euro | |
|---|---|
1. Senioren Kreisliga (pro Mannschaft) | 100,00 |
F. Spielabgaben
Euro | |
|---|---|
1. Kreisliga (pro Mannschaft) | 60,00 |
G. Ordnungsgelder
Gemäß Anhang zur Finanzordnung des SHFV (Ordnungsgeldkatalog und Gebührensätze) | |
|---|---|
H. Inkrafttreten
Die Finanzordnung tritt am 01.11.2011 in Kraft.
Barkelsby, den 25.10.2011
Robert Lohmann
(1. Vorsitzender)



