• Spesensätze
  • Fahrtkosten
  • Verhandlungsgebühren des Kreisgerichtes und des Jugendgerichtes
  • Gebühren im Spielbetrieb
  • Nenngelder
  • Spielabgaben
  • Ordnungsgelder
  • Inkrafttreten

Finanzordnung des KFV

A. Spesensätze

Euro

1. Entschädigung für Vorstands- und Ausschusssitzungen pro Tag

9,00

2. Entschädigung für die Teilnahme an Tagungen, Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen für den Vorstand und die Ausschussvorsitzenden oder bestimmte Vertreter pro Tag

9,00

3. Entschädigungen für Schiedsrichter bei Lehrgängen und Schulungen an der Sportschule Malente pro Tag

7,00

4. Entschädigungen für Turnierleitungen oder sonstige Aufgaben bei Turnieren, die vom FK ausgerichtet werden, pro Stunde

7,00

5. Die Schiedsrichter- und Beobachterspesen und die Kilometerentschädigung für die Leitung bzw. Beobachtung von Spielen auf Kreisebene richten sich nach der SHFV – Schiedsrichterspesenordnung

B. Fahrtkosten

Euro

1. Die Vorstands- und Ausschussmitglieder erhalten eine Kilometerentschädigung bei Nutzung des eigenen PKWs von

0,30

2. Bei Bus- und Bahnfahrten werden die tatsächlichen Kosten erstattet.

3. Mitnahmeentschädigung pro Mitfahrer bei Nutzung des eigenen PKWs von

0,02

4. Mindestsatz der Fahrtkosten, auch bei Nutzung des ÖPNV

5,00

C. Verhandlungsgebühren des Kreisgerichtes und des Jugendgerichtes

Euro

1. Schriftliches Verfahren
 im Senioren- und Frauenbereich
im Jugendbereich


25,00
15,00

2. Bei mündlichen Verhandlungen
im Senioren- und Frauenbereich
im Jugendbereich
zusätzlich aller anfallenden Kosten, wie Spesen, Fahrtkosten
des Gerichtes, Zeugengelder und aller Sachaufwendungen

25,00
15,00

3. Proteste im Senioren-, Frauen- und Jugendbereich

50,00

D. Gebühren im Spielbetrieb

Euro

1. Bildung bzw. Auflösung von Spielgemeinschaften (§ 7 a Sp0)

25,00

2. Freigabe für Seniorenmannschaften (§ 17 JO)

25,00

3.Sonstige Dienstleistungen, wie Kreishallenmeisterschaften, Turniere, Fortbildungen etc.


Erstattung der tatsächlichen
Aufwendungen 

4. Spielverlegungen (§§ 17-18 Sp0)
Senioren und Frauen
Jugend mit Schiedsrichtern
Jugend ohne Schiedsrichter

25,00
10,00
5,00

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E. Nenngelder

Euro

1. Senioren Kreisliga (pro Mannschaft)
Senioren Kreisklassen (pro Mannschaft)
Frauen Kreisebene (pro Mannschaft)
Juniorinnen und Junioren (pro Mannschaft)

100,00
80,00
70,00
25,00

F. Spielabgaben

Euro

1. Kreisliga (pro Mannschaft)
Frauen Kreisebene
Jugend Kreisebene

60,00
0,00
0,00

G. Ordnungsgelder

Gemäß Anhang zur Finanzordnung des SHFV (Ordnungsgeldkatalog und Gebührensätze)

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H. Inkrafttreten

Die Finanzordnung tritt am 01.11.2011 in Kraft.

Barkelsby, den 25.10.2011

Robert Lohmann
(1. Vorsitzender)